Verordnung 2 für Salzkammergut und Lammertal
Per 01. August 2018 ist die LKW-Verordnung
für die B166 Pass Gschütt-Straße in Kraft getreten.
Nach all den Jahren ein großer Erfolg für die Regionen Salzkammergut und Lammertal!
Mit dieser zweiten Verordnung dürfen Transit-LKW nun auch auf der Nord-Süd-Strecke nicht mehr durch das Salzkammergut und Lammertal abkürzen. Die Verordnung verlagert den bis dato durchfahrenden Schwerverkehr auf die Autobahnen zurück.
Mit den beiden LKW-Verordnungen für den Pötschenpass (betrifft die West-Ost-Durchfahrroute) und den Pass Gschütt (Nord-Süd-Durchfahrroute) ist die mögliche Schwerverkehrsberuhigung - den LKW-Autobahnmaut-Ausweichverkehr betreffend - für das Salzkammergut und das Lammertal flächendeckend hergestellt.
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