Falsche Frachtpapiere und falsche Zeugenaussagen in den Ermittlungsverfahren.
|
|
|
Dargestellte Fakten hätte die BH Gmunden in ihren Ermittlungsverfahren aber selbst erkennen können. Fehleinschätzungen der BH hätten unterbleiben können, wenn, wie sonst auch üblich, Zeugen befragt worden wären. Die BH hat dies unterlassen und zwar in rund 160 Fällen! zurück
|