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Mit den Verwaltungsakten der BH Gmunden liegt eine Häufung von ungerechtfertigten und gesetzwidrigen Handlungen, Fehlentscheidungen und Fehlern vor.
Es sind dies:
überproportional viele BH-interne Verjährungen, Geldstrafen für Serientäter die geringer sind als die Autobahnmaut, liegengelassene Anzeigen, Widersprüche in den Dokumenten und Protokollen der BH untereinander, verkannte Fakten, Doppelurteile, Geldstrafe wo kein Verfahren geführt worden ist, völlige Straffreiheit für Wiederholungstäter, nicht nachvollziehbare Ermahnungen, in den Akten fehlende Anzeigen, fehlende Aktenvermerke, fehlende Strafbescheide, eventuell falscher Strafbescheid, ungerechtfertigte Nichtprotokollierungen, unerklärliche Verfahrenseinstellungen, von Verwaltungsverfahren mit Tatgeständnis fehlt jede Spur, gesetzwidrige Unterlassung der Ladung von Tatzeugen, Herstellung falscher Zusammenhänge, gesetzwidrige Übertragung von Aussagen für eine Nichtanzeige auf Anzeigen, unterlassene Vernehmung von Nichtbeschuldigten aufgrund falscher Aussage, vom Original abweichendes anderes Schreiben des Bezirkshauptmannes, falsche Beschuldigung durch die BH, erklärte Verjährungen die gar keine sind, Verfahrenseinstellung trotz Kenntnis grober Unstimmigkeit, …
Das alles hätte das Amtsgeheimnis im Normalfall zugedeckt!
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